Vergessen Sie nicht, bis spätestens 24. Februar 2022 die Kontakt-E-Mail-Adresse des Unternehmens anzugeben. Gemäß der Novelle des Gesellschaftsgesetzes (ZGD-1K) muss das Unternehmen über eine im Handelsregister Sloweniens eingetragene Kontakt-E-Mail-Adresse verfügen. Die Verpflichtung gilt für Kapital- und Personengesellschaften sowie für wirtschaftliche Interessenverbände und Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen. Die Verpflichtung gilt nicht für Einzelunternehmer.
Unternehmen, die über eine registrierte E-Mail-Adresse verfügen und angegeben haben, dass sie deren öffentliche Veröffentlichung nicht wünschen, müssen mitteilen, dass sie die öffentliche Veröffentlichung der eingetragenen E-Mail-Adresse zulassen oder eine andere E-Mail-Adresse zur Registrierung angeben.