Die Finanzverwaltung der Republik Slowenien hat mitgeteilt, dass sie die Einreichung von REK-Formularen bis zum 1. April 2022 vereinfachen wird.
Das neue Formular, das sogenannte iREK, ermöglicht die Korrektur eines individuellen individuellen REK-Formulars. Eine Korrektur des gesamten eingereichten REK-Formulars ist somit nicht mehr erforderlich.
Die Steuerzahler schlagen Daten auf den einzelnen REK-Formularen nach einzelnen Einkommensempfängern vor.
Zur weiteren Vereinfachung der Einreichungen werden sie einen Datensatz für die automatische Berechnung von Rückstellungen und Zahlungsverpflichtungen sowie die Berechnung von Gesamtbeträgen für die Steuerbilanzierung einrichten. Auf dem eDavki-Portal wird die Berechnung der notwendigen Daten für die Ermittlung von Forderungen in der Steuerbuchhaltung ermöglicht.
Mit der Möglichkeit, das iREK-Formular zu ergänzen, wird die bisherige Meldung über das ZAP-M-Formular abgeschafft. iREK wird auch die Grundlage für die Abschaffung von REK-1, REK-1a, REK-1f und REK-2 sein.